Ich helfe Ihnen Ihr Unternehmen auf das gesetzliche Datenschutzniveau zu bringen, ohne dabei den technischen Fortschritt zu behindern. Setzen Sie auf meine Beratung, um unnötige Bußgeldzahlungen zu umgehen.
Ein Datenschutzbeauftragter ist auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n. F.) bzw. der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu bestellen. Gern übernehme ich diese Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter für Sie. Das spart Ihnen viel Zeit, Geld und Aufwand - Fragen Sie mich einfach!
Sie stehen vor einer speziellen Herausforderung oder haben eine Aufgabenstellung im Bereich Datenschutz? Kein Problem, ich unterstütze Sie auch gern zeitlich begrenzt. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung mit passendem und kalkulierbarem Aufwand
Die Prüfung Ihrer Outsourcing-Partner ist gesetzlich vorgeschrieben. Ich biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um die Auditierung praxisgerecht, unkompliziert und angemessen durchzuführen. Für Sie und für Ihren Dienstleister.
Die Neufassung des Datenschutzrechts durch die EU ist beschlossen. Sie stehen vor der Herausforderung, Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen auf den neuesten Stand zu bringen – und das bis spätestens Mai 2018! Ich bin mit der DSGVO vertraut und fühle mich auch im internationalen Datenverkehr zuhause.
Sie haben abseits von Normen und Zertifizierungen Bedarf nach mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen? Wie wäre es z.B. mit passenden Lösungen für den zielorientierten Mittelstand? Mehr als 10 Jahre Erfahrung im operativen Geschäft haben mich gelehrt was Sie brauchen und was möglich ist. Ohne unnötigen Schnickschnack und Bürokratie finde ich passende Lösungen für Ihre Bedürfnisse.
Sollten Sie eine Informationssicherheits-Strategie verfolgen oder sich nach ISO 27001 bzw. BSI-Grundschutz zertifizieren lassen wollen, kann ich Ihnen bei den bevorstehenden Aufgaben als externer Informationssicherheitsbeauftragter / IT-Sicherheitsbeauftragter mit Rat und Tat unterstützen. Außerdem führe ich Audits vor dem eigentlichen Zertifizierungsaudit durch um eventuell vorhandene Schwachstellen zu finden und offen zu legen.
Eine Beauftragung (Ernennung) findet üblicherweise im Bereich Datenschutz statt. Die Aufsichtsbehörden empfehlen aus Gründen der Unabhängigkeit eine Beauftragung ab zwei Jahren. Damit Sie über einen längeren Zeitraum die Kosten planen können, verwende ich eine auf Erfahrung berechnete Monatspauschale, die nach der Bestandsaufnahme berechnet wird. Die Bestandsaufnahme und die Reisekosten werden separat nach Aufwand bzw. Entfernung berechnet.
Im Projektgeschäft stellen Sie mir eine zeitlich begrenzte Aufgabe. Das kann z.B. eine Beratung in Ihrem Unternehmen oder die Erstellung von Dokumenten sein. Auf Basis eines fixen Stunden- oder Tagessatzes fakturiere ich nur genau so viel Leistungen wie Sie benötigen: klar, einfach, überschaubar und fair.